Hessen-Mikrodarlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) vergibt im Rahmen des Förderprogramms Hessen-Mikrodarlehen unbesicherte Kredite für die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens mit Sitz in Hessen. Der kleinvolumige Förderkredit unterstützt vor allem beim Start in die Selbstständigkeit. Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren.  Finanziert werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung oder den Aufbau eines Unternehmen in Hessen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. 

Keine Sicherheiten erforderlich.

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung (im Voll- oder Nebenerwerb), also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme
  • eine erneute Unternehmensgründung
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Gewerbliche Baukosten
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und Ersatzteillagers
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Kosten für die Teilnahme an Messen
  • Betriebsmittel
  • Der Businessplan sollte vorsehen, dass sie spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres im Vollerwerb erfolgt

Für die Erstellung des Businessplan ist die Hilfe eines Beraters möglich; die Kosten können bis zu 700 Euro ebenfalls durch das Hessen-Mikrodarlehen finanziert werden.

 

Was wird nicht gefördert?

  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen
  • Tätigkeiten in der Fischerei und Aquakultur
  • Tätigkeiten in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Ausgaben für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr durch Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs (förderfähig sind dagegen: Umzugsdiensten, Post- und Kurierdiensten oder Abfallsammlungs- und -behandlungsdiensten, sowie der Personenkraftverkehrssektor)

Wer wird gefördert?

Das Darlehen können natürliche Personen sowie Freiberufler erhalten die,

  • ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder
  • innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Investition in Ihr Unternehmen planen
  • die Antragsteller müssen geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen nachweisen können.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Für das Darlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig; es ist lediglich die Abgabe eines notariellen Schuldversprechens erforderlich
  • Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn ausschließlich über die Kooperationspartner der WIBank
  • Das Hessen-Mikrodarlehen wird nur gewährt, wenn das unternehmerische Vorhaben eine dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit verspricht und diese im Antragsverfahren nachvollziehbar dargestellt wird.
  • Der Darlehensbetrag wird ausschließlich auf ein Geschäftsgirokonto bei der jeweiligen Hausbank des Darlehens- nehmer ausgezahlt.

Wie sind die Konditionen?

  • Die Höhe des Hessen-Mikrodarlehens beträgt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.
  • Für das Förderdarlehen wird ein fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbar
  • Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Die ersten 9 Monate sind tilgungsfrei.
  • Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen.
  • Eine vorzeitige, vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

(Quelle: WIBank-Stand 01.12.2019)