Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfestigungen.
Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Es werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche
mittelständische Unternehmen gefördert, die noch keine 5 Jahren bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung).
KfW unterstützt bei der Besicherung, wenn das Unternehmen mindestens 2 Jahre am Markt ist.
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Finanziert wird maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben
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bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
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Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Banktage nach Zusage
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Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
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Betriebsmittelfinanzierungen:
Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
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Warenlagerfinanzierungen:
Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
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Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen:
Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
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Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
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Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben
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Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten
Sicherheiten von der Hausbank festgelegt
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Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
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Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen.
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Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden
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Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Gründer - Universell mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.
Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus dem ERP-Gründerkredit - StartGeld sowie die Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten ERP-Gründerkredit
- Universell mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogramme der KfW
(Quelle: KfW-Stand 14.06.2019)