ERP-Gründerkredit - Universell

 

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfestigungen.

Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Es werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen gefördert, die noch keine 5 Jahren bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung).

KfW unterstützt bei der Besicherung, wenn das Unternehmen mindestens 2 Jahre am Markt ist.

 

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, die Übernahme von Unternehmen oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung
  • Existenzgründung im Nebenerwerb
  • im Rahmen von Nachfolgeregelungen, die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Erneute Unternehmensgründung
  • Investitionen
    - Anlagen von Maschinen
    - Grundstücke und Gebäude
    - Baukosten
    - Einrichtungsgegenstände
    - Firmenfahrzeuge
    - Betriebs- und Geschäftsausstattung
    - Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    - Software
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
    - Liquide Mittel
    - Material- und Warenlager
    - Personalkosten
    - Mieten
    - Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
    - Messeteilnahme
    Beratungskosten

Was wird nicht gefördert?

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie; diese können nach Maßgabe des KfW-Programms "Erneuerbare Energien" gefördert werden
  • Umschuldung und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen (Wohngebäude)
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile oder aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen

Wie sind die Konditionen?

  • Finanziert wird maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100% Ihrer Investitionskosten und Betriebsmittel
  • Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Banktage nach Zusage
  • Sie  können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
  • Betriebsmittelfinanzierungen:
    Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Warenlagerfinanzierungen:
    Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen:
    Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
    Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
    Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt
  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen.
  • Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden
  • Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Gründer - Universell mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus dem ERP-Gründerkredit - StartGeld sowie die Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten ERP-Gründerkredit - Universell mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogramme der KfW

(Quelle: KfW-Stand 14.06.2019)