ERP-Gründerkredit - StartGeld

Das Programm wendet sich hauptsächlich an natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit durchführen. 

Antragsberechtigt sind auch kleine gewerbliche Unternehmen im Sinne der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Gesellschafter die Antragsvoraussetzungen für natürliche Personen erfüllt.

Was wird gefördert?

  • Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder die Übernahme von Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Haupterwerb ausgerichtet ist
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen
  • Investitionen
    - Anschaffung von Anlagen
    - Maschinen
    - Computer
    - Grundstücke und Gebäude
    - Baukosten
    - Einrichtungsgegenstände
    - Firmenfahrzeuge
    - Betriebs- und Geschäftsausstattung
    - immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
    - Software
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
    - liquide Mittel
    - Material- und Warenlager
    - Personalkosten
    - Mieten
    - Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
    - Messeteilnahme
    - Beratungskosten
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils
    - wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen

Was wird nicht gefördert?

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie (werden gefördert mit den KfW-Programm "Erneuerbare Energien")
  • Umschuldung und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen 
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile oder aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Das Vorhaben lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
  • Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
  • Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt, entsprechend im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig
  • Der Antragsteller besitzt hinreichend unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht

Wie sind die Konditionen?

  • bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel
  • Beantragung auch mehrmals möglich - bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro
  • bei Gründung im Team kann jeder Gründer bis zu 100.000 Euro beantragen
  • Bereitstellungsprovision 0,15% pro Monat beginnend 6 und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 9 Monaten nach Zusagen abrufen
  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Kreditlaufzeit bis zu 5 Jahre, davon bis zu 1 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
  • Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
  • Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen.
  • Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden
  • Sie haften persönlich für die Rückzahlung des Kredits

(Quelle: KfW-Stand 14.06.2019)