Förderung durch die Agentur für Arbeit

 

 Wenn Sie arbeitslos sind, bieten wir Einzelcoaching, bei dem die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden können.  

Sie erhalten dieses Coaching mit einem AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) von Ihrer Agentur für Arbeit. Die Beratung kann dabei zu 100% gefördert werden.

 

Beantragt werden kann der Vermittlungsgutschein auch von Personen, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, denen aber die Arbeitslosigkeit droht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld 
  • Wenn Sie während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos waren
  • noch nicht vermittelt sind
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug
  • Fach- und Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrer  sind
  • eine Kündigung erhalten haben, sich aber noch im Beschäftigungsverhältnis befinden
  • Selbständige, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind 

Gründungszuschuss

Ein Gründungszuschuss kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben.

 

Dieser beträgt ab der Existenzgründung

  • weitere 6 Monate ALG I + 300 EUR zur sozialen Absicherung
  • danach, je nach Fall, bis zu 9 Monate Weiterzahlung der sozialen Absicherung in Höhe von 300 EUR
  • Sie müssen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt haben. Dies kann z.B. durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung geschehen.

Die Schulungsstätte obliegt einer Träger- und Maßnahmezertifizierung über unseren Kooperationspartner StartEffekt . Diese Firma ist AZAV zertifiziert und zugelassener Bildungs-träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit".

Maßnahmen-Nr. 443/4824/21


Wichtiger Hinweis                                                              Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht!


4 - Schritte zum kostenlosen Coaching

 

1. Termin vereinbaren

Vereinbaren sie Ihren Termin telefonisch unter

Tel: 06442 / 26 99 792

2. Kostenfreies Vorgespräch

Erster Termin mit Beratung zur AVGS-Maßnahme. Abstimmen der individuellen Beratungsschwerpunkte für Ihre geplante Unternehmung.

 

3. AVGS beantragen

Sie beantragen die Maßnahme zur "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" bei Ihrem zuständigen Berater/in, bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

 

4. Coaching starten

Mit Ihrem bewilligten Gutschein beginnt nun Ihr individuelles Einzelcoaching, um sich optimal auf Ihre geplante Gründung vorzubereiten.

 

Nach Abschluss des Coachings erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie zur Beantragung verschiedener Finanzierungen verwenden können.  

 

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Hier nur einige der möglichen Themenfelder

  • Unternehmereignung
  • Buchführung und Steuern
  • Umsetzungsprognose
  • Rechtsform und Kooperationen
  • Anmeldung und Zulassung
  • Erstellung und Weiterentwicklung des Businessplans
  • Erstellung und Weiterentwicklung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Förderung und Finanzierung
  • Standort
  • private und betriebliche Absicherung
  • Marketing und Marketingplanung
  • Wettbewerbs- und Marktbetrachtung
  • Personal und Organisation
  • Rechnungswesen, Kalkulation, Buchführung
  • Übernahme / Franchise
  • Vor-Ort-Termine

 

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